COVID-19 Präventionskonzept

  • Wöchentliche Testpflicht für Trainer/innen
  • Entsprechend der aktuell geltenden Regierungsverordnungen: Nachweis einer Impfung oder Genesung.
    Negative Testungen werden dem Trainer vor Ort vorgewiesen (Übergangsfrist bis 05.12.2021 nach 1. Stich). Genesung oder Impfung wird dem Office bekanntgegeben.
  • Verpflichtende Registrierung der Kunden und Vorweisen eines negativen Testergebnisses/Impfzertifikats/Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit
    („Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“)

Mit der Teilnahme am Trainingsbetrieb erklärt der Teilnehmer/in, dass er/sie

  • keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome (insb.Erkältungssymptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber oder sonst. Atemwegsinfektionen) hat.
  • wissentlich in den letzten 2 Wochen keinen Kontakt zu einer positiv auf den Corona-Virus getesteten Person hatte.
  • einen Mund‐Nasen‐Schutz trage, den er/sie während des direkten Trainings (Übungen am Trainingsgerät, Übungen in der Trainingszone) ablegen kann.
  • die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Abstand halten im Wartebereich vor der Sporthalle, Abstand halten beim Zugang zur Sporthalle, Abstand halten beim Training in der Sporthalle sowie regelmäßiges Waschen oder Desinfizieren der Hände etc.) einhalte.

Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, auch in Zukunft vom Training fernzubleiben, wenn sich an diesen Vorausetzungen etwas ändern sollte.

Zuwiderhandlungen können zum Trainingsausschluss führen.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich zudem ausdrücklich damit einverstanden, dass seine/ihre hier erhobenen personenbezogenen Daten zum Nachvollzug von Infektionsketten im Rahmen der Corona-Pandemie anlassbezogen an die Ordnungs-/Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Bei Nicht-Einverständnis ist eine Teilnahme am Training ausgeschlossen

  • Umaramen und Händeschütteln sind bei der Begrüßung zu unterlassen.
  • FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen außer während der Sportausübung und in Feuchträumen (Duschen).
  • Mindestabstand von 2m (außer für Personen, welche im gleichen Haushalt leben). Trainer dürfen aus Sicherheitsgründen diesen Abstand unterschreiten, tragen dabei jedoch eine FFP2-Maske.
  • Händewaschen nach Hygiene-Vorschriften bei Betreten des Studios und nach dem Training (Trainer und TN).
  • Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen.
  • Mind 5 min Lüften vor und nach jeder Trainingseinheit.
  • TN sollten bereits möglichst in Trainingsbekleidung erscheinen um Rückstau in der Garderobe zu vermeiden. Wien 2: auch Couch-Raum als Garderoben-Raum nutzen.
  • Poles werden vom Nutzer selbst vor und nach dem Training desinfiziert.
  • Trainer desinfiziert Türgriffe, WC, häufig benutzte Gegenstände vor Verlassen des Studios.

VERDACHTSFÄLLE / ERKRANKUNG

  • Ohne Nachweis eines negativen Tests (Übergangsfrist bis 05.12.2021 nach 1. Stich), Impfung oder Genesung ist die Teilnahme an einer Trainings-Einheit nicht gestattet.
  • Jegliche Verdachtsfälle und/oder Erkrankungen müssen unverzüglich dem Office gemeldet werden. Der Kurs wird dann bis zur Entwarnung stillgelegt. Die TN erhalten die versäumten Einheiten als Geldbetrag auf ihrem MyPolearts-Konto gutgeschrieben.